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Angenehme Zahnbehandlungen dank modernster Sedierungsverfahren

Damit wir uns möglichst angst­frei und ohne größere Schmerzen um Ihre Zähne kümmern können, unter­stützen wir manche Be­handlun­gen mit Se­dierun­gen. Gerade bei größeren Ein­griffen sowie bei angst- und schmerz­empfindlichen Patienten kommen unterschiedliche Sedierungs­verfahren zum Einsatz. Während es leichte und stärkere Sedierungs­möglich­keiten gibt, haben alle Verfahren gemeinsam, dass sie sicher sind, die Schmerz­empfindlich­keit des Körpers vorüber­gehend hera­bsetzen oder sogar für eine gewisse Zeit eli­minier­en.

Hier informieren wir Sie über die Sedierungs­verfahr­en, die wir in der Eichen­klinik an­biet­en: Örtliche Be­täub­ung, Lachgas­sedierung, Dämmer­schlaf und Voll­narkose.

 

„Das richtige Sedierungs­verfahren hilft Angst­patienten enorm bei der Stress­bewälti­gung und kann die Angst vor zu­künfti­gen Be­handlun­gen lindern.“

Örtliche Betäubung

Die Lokalanästhesie wird auch örtliche Betäubung genannt. Wie der Name schon verrät, werden dabei bestimmte Bereiche im Mundraum betäubt, wodurch die Reizleitung der Neven an der Stelle unterbrochen wird. So können Zähne, der Mundboden oder der ganze Kieferbereich für eine Zeit lang betäubt werden. Patienten spüren an diesen Stellen dann keinen Druck- oder haben keine Berührungsempfindlichkeit mehr. Örtlich betäubt wird in der Regel per Injektionsspritze, es gibt aber auch Gels oder Betäubungssprays.

Das sind die Vorteile einer örtlichen Betäubung:

  • Patienten sind bei vollem Bewusstsein
  • Keine Belastung des Herz-Kreislauf-Systems
  • Während und nach der Behandlung sind kaum bis gar keine Nebenwirkungen zu erwarten
  • Mit dem Abbau des Anästhetikums im Körper wird die Reizleitung am Nerv automatisch wieder aktiviert
  • Die örtliche Betäubung ist ideal für kleinere Eingriffe

Lachgassedierung

Ein weiteres Sedierungsverfahren ist die Sedierung mit Lachgas. Über eine Nasenmaske wird dem Patienten Distickstoffmonoxid, eine Verbindung aus Sauerstoff und Stickstoff verabreicht. Die Wirkung ist angstlösend, entspannend und leicht schmerzlindernd. Im Fokus steht, dass der aufgeregte oder ängstliche Patient eine innere Ruhe verspürt und die Behandlung ganz komplikationslos verlaufen kann. Lachgas ist auch vor allem für Patienten eine Option, die auf örtliche Betäubungsmittel reagieren – denn bisher gibt es bei Lachgas keine bekannten allergischen Reaktionen. Leichter Schwindel und Unwohlsein können mit der Einatmung von Sauerstoff behoben werden.

Das sind die Vorteile einer Lachgassedierung:

  • Bereits 10 Minuten nach der Behandlung spüren Patienten nichts mehr von der Behandlung
  • die Behandlung ist kostengünstiger als eine Vollnarkose
  • das bewusste Wahrnehmen der Behandlung beim Zahnarzt kann die Angst vor zukünftigen Behandlungen verringern

 

Dämmerschlaf

Für einen Dämmerschlaf werden dem Patienten stärkere Betäubungs- oder Schlafmittel und Schmerzmittel über einen Venenzugang gespritzt. Insbesondere für Angstpatienten ist der Dämmerschlaf eine prädestinierte Sedierungsmethode. Der Grund dafür ist, dass der Patient im Gegensatz zur Vollnarkose bei Bewusstsein bleibt, selbstständig atmet, ansprechbar ist, sich aber in einem tiefen Ruhezustand befindet – der Zustand während der Behandlung kann auch als „hypnotischer Dämmerschlaf“ bezeichnet werden. So kann der Angst vor der Zahnbehandlung sehr gut entgegengewirkt werden.

Das sind die Vorteile des Dämmerschlafs:

  • Patienten bleiben vollständig ansprechbar
  • Angstpatienten werden in einen tiefen Ruhezustand versetzt
  • Die Dosierung der eingesetzten Beruhigungs- und Schmerzmittel lässt sich einfach steuern
  • Facharzt ist vor Ort und überwacht den Puls und das Herz-Kreislaufsystem

Vollnarkose

Bei einer Zahnbehandlung mit Vollnarkose wird ein Narkosemittel gespritzt, weshalb die Anwesenheit eines Anästhesisten erforderlich ist. Anders als bei der Sedierung mit Lachgas und des Dämmerschlafs (Analgosedierung) werden Patienten mit einer Vollnarkose in einen künstlichen Schlafzustand versetzt. Sie haben keinerlei Schmerzempfinden und bekommen von der zahnmedizinischen Behandlung nichts mit – der Eingriff wird sozusagen „verschlafen“. Für Angstpatienten und große Eingriffe werden Vollnarkosen nach vorigem gesundheitlichen Check Up in der Eichenklinik gerne angeboten – die Vorteile und Risiken besprechen wir gemeinsam und persönlich.


Die Vorteile der Vollnarkose:

  • Die Behandlung ist im Allgemeinen rundum angst-, stress- und schmerzfrei
  • Angst- und Panikzustände sowie körperliche Aufgeregtheit stellen sich erst gar nicht ein
  • Aufwändige Zahnbehandlungen lassen sich in einer statt mehreren Sitzungen durchführen
  • Sichere Behandlungsmöglichkeit für Kinder oder Menschen mit Behinderung, die nicht in der Lage sind, mit den Zahnärzten zu kooperieren oder kommunizieren

 

 

Leistungen auf einen Blick

Der Fokus: umfassende Zahnmedizin für die optimale Behandlung und Betreuung. Der Weg: ein starkes Team aus Experten verschiedener Disziplinen. Ihr Vorteil: alles unter einem Dach. Das Behandlungsangebot der Eichenklinik erstreckt sich über zahnärztliche Prophylaxe, ästhetische Zahnheilkunde sowie Kieferorthopädie bis hin zur Oralchirurgie und implantologischen Eingriffen. In Kooperation mit einem Psychologen und einem Physiotherapeuten.

Das Fundament der Eichenklinik

Unsere Werte prägen unseren Alltag.
Erfahren Sie, was wir tagtäglich leben.

01

Wissen teilen: Mit Patienten und Kollegen. Ein ständiger Austausch zwischen Forschung und Praxis ist wichtig, um am Puls der Zeit zu bleiben, aufzuklären und zu informieren.

02

Qualität sicherstellen: Durch ein gut ausgebildetes Team an Experten und der Nähe zur Forschung und Lehre, die einen hohen Qualitätsstandard garantiert.

03

Einander wertschätzen: Das fängt im Team an, geht mit jedem einzelnen Patienten weiter und prägt auch den Umgang mit der Gesundheit unserer Patienten.

04

Zeit nehmen: Für die Beratung, die Behandlung und Nachgespräche. Aber auch für die Weiterbildung unseres Teams und eine stetige Entwicklung der Behandlungen.

Häufige Fragen und Antworten zu den Sedierungsverfahren

Wie lange wirkt eine örtliche Betäubung?

Die Dauer der Wirkung einer örtlichen Betäubung beim Zahnarzt hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des verwendeten Betäubungsmittels, der Menge und der Stelle, an der es injiziert wurde. Im Allgemeinen dauert die Betäubung jedoch normalerweise zwischen ein bis vier Stunden. Nach diesem Zeitraum lässt die Wirkung nach und das Gefühl in der betäubten Region kehrt zurück. Sie werden eventuell ein leichtes Kribbeln an der Stelle im Mundraum verspüren, wenn die Betäubung nachlässt.

Was ist, wenn eine örtliche Betäubung zu schwach ist und ich noch Schmerzen verspüre?

Wenn eine örtliche Betäubung beim Zahnarzt nicht ausreichend ist und Sie während der Behandlung Schmerzen verspüren, ist es wichtig, dass Sie uns das sofort mitteilen. Es gibt mehrere mögliche Gründe, warum die Betäubung möglicherweise nicht ausreichend ist:

Fehlende oder ungenaue Injektion: Es ist möglich, dass die Betäubung nicht korrekt an der Stelle injiziert wurde, die behandelt werden soll, oder dass die Menge des Betäubungsmittels unzureichend war.

Individuelle Unterschiede: Manchmal reagieren Menschen unterschiedlich auf Betäubungsmittel. Einige Personen benötigen möglicherweise eine höhere Dosis, um eine angemessene Betäubung zu erreichen.

Anatomische Faktoren: Die Anatomie des behandelten Bereichs kann die Wirkung der Betäubung beeinflussen. Zum Beispiel können Variationen in der Nervenverteilung dazu führen, dass bestimmte Bereiche weniger empfindlich auf die Betäubung reagieren.

Sollten Sie während der Behandlung noch Schmerzen verspüren, entscheiden wir, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um Ihre Schmerzen zu lindern. Dies kann die Verabreichung einer weiteren Betäubung, eine Anpassung der Dosis oder das Hinzufügen anderer Schmerzlinderungstechniken wie eine Lachgas-Sedierung sein. Unsere Priorität ist es sicherzustellen, dass Sie während der Behandlung möglichst schmerzfrei sind.

Kann ich nach einem Dämmerschlaf gleich nach Hause gehen?

Nach einem Dämmerschlaf beim Zahnarzt sollten Sie nicht sofort nach Hause gehen. Es ist wichtig, dass Sie nach der Sedierung ca. 2 Stunden in der Praxis bleiben, um sicherzustellen, dass Sie ausreichend aus dem Sedierungszustand erwachen und stabil genug sind. Wir beobachten und begleiten Sie nach der Behandlung und stellen sicher, dass keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten.

Außerdem empfehlen wir, dass Sie jemanden mitbringen, der Sie nach der Behandlung nach Hause begleiten kann. Möglicherweise ist ihre Aufmerksamkeit nach der Sedierung noch nicht bei 100%, weshalb sie noch nicht wieder vollständig verkehrstauglich sind.

Welche Vorteile hat die Lachgassedierung?

Die Lachgas-Sedierung, auch bekannt als Lachgas-Analgesie oder inhalative Sedierung, bietet eine Reihe von Vorteilen bei zahnärztlichen Eingriffen:

Angstlinderung: Lachgas hilft vielen Patienten, ihre Angst und Nervosität vor zahnärztlichen Behandlungen zu reduzieren oder zu überwinden. Es erzeugt ein entspanntes und euphorisches Gefühl, das die Patienten beruhigt.

Schnelle Wirkung: Lachgas wirkt schnell, normalerweise innerhalb weniger Minuten nach Beginn der Verabreichung. Dies ermöglicht es dem Zahnarzt, die Sedierung schnell zu kontrollieren und den Grad der Sedierung je nach Bedarf anzupassen.

Geringes Risiko: Lachgas hat ein geringes Risiko für schwerwiegende Nebenwirkungen, da es schnell aus dem Körper ausgeschieden wird. Es beeinträchtigt die Atmung und andere lebenswichtige Funktionen nicht in dem Maße wie einige andere Sedativa.

Erhaltung der Kooperation: Durch die Lachgas-Sedierung bleiben die Patienten bei Bewusstsein und können auf einfache Anweisungen reagieren. Sie können mit dem Zahnarzt kommunizieren und kooperieren, was die Durchführung der Behandlung erleichtert.

Reduzierung von Würgereflexen: Lachgas kann dazu beitragen, Würgereflexe zu unterdrücken, was besonders bei längeren zahnärztlichen Eingriffen hilfreich ist.

Schnelle Erholung: Nach Abschluss der Behandlung wird das Lachgas abgesetzt und der Patient erholt sich schnell. Die meisten Patienten können innerhalb weniger Minuten wieder ihren normalen Aktivitäten nachgehen, ohne die üblichen Nebenwirkungen, die oft mit anderen Formen der Sedierung verbunden sind.

Wirkt Lachgas auch schmerzlindernd?

Ja, Lachgas wirkt auch schmerzlindernd beim Zahnarzt. Obwohl Lachgas hauptsächlich als Sedativum oder Beruhigungsmittel eingesetzt wird, hat es auch schmerzlindernde Eigenschaften. Es hilft, die Wahrnehmung von Schmerz zu reduzieren oder zu blockieren, indem es die Übertragung von Schmerzsignalen im Gehirn hemmt.

Während einer zahnärztlichen Behandlung mit Lachgas wird normalerweise zusätzlich eine örtliche Betäubung verwendet, um sicherzustellen, dass der Patient während des Eingriffs möglichst schmerzfrei ist. Die Kombination von Lachgas zur Entspannung und Schmerzlinderung sowie örtlicher Betäubung zur lokalen Schmerzausschaltung ist eine häufige und effektive Methode, um Patientenkomfort während der zahnärztlichen Behandlung zu gewährleisten.

Wann ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt sinnvoll?

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, einschließlich:

Umfangreiche Eingriffe: Bei umfangreichen zahnärztlichen Eingriffen, die längere Zeit in Anspruch nehmen oder mit starken Schmerzen verbunden sind, kann eine Vollnarkose die Behandlung für den Patienten angenehmer machen.

Starke Zahnarztangst: Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst, die sich durch andere Methoden wie örtliche Betäubung oder Sedierung nicht ausreichend beruhigen lassen, können von einer Vollnarkose profitieren, da sie während der Behandlung schlafen und die Angst nicht spüren.

Besondere medizinische Bedürfnisse: Personen mit bestimmten medizinischen Zuständen oder Behinderungen, die eine Behandlung im wachen Zustand erschweren oder unmöglich machen, können von einer Vollnarkose profitieren.

Kinder: Bei Kindern, insbesondere kleinen Kindern oder solchen mit Entwicklungsstörungen, kann eine Vollnarkose notwendig sein, um eine umfassende zahnärztliche Behandlung sicher und effektiv durchzuführen.

Behandlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen: Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Autismus oder anderen besonderen Bedürfnissen können von einer Vollnarkose profitieren, um eine stressfreie und erfolgreiche zahnärztliche Behandlung zu ermöglichen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vollnarkose beim Zahnarzt immer sorgfältig abgewogen und nur dann angewendet werden sollte, wenn sie medizinisch notwendig oder gerechtfertigt ist. Die Risiken und Vorteile der Vollnarkose müssen im Einzelfall sorgfältig bewertet werden, und die Entscheidung sollte in Absprache mit dem Zahnarzt, dem Anästhesisten und gegebenenfalls anderen Fachleuten getroffen werden.

Wie läuft eine Vollnarkose beim Zahnarzt ab?

Eine Vollnarkose beim Zahnarzt wird normalerweise in Zusammenarbeit mit einem Anästhesisten durchgeführt und ist für umfangreiche zahnärztliche Eingriffe oder für Patienten mit starkem Zahnarztangst oder besonderen medizinischen Bedürfnissen vorgesehen. Der Ablauf einer Vollnarkose beim Zahnarzt kann wie folgt sein:

Voruntersuchung: Vor dem Eingriff wird der Patient zuerst einer umfassenden Voruntersuchung unterzogen, um sicherzustellen, dass er für eine Vollnarkose geeignet ist. Dies kann eine Anamnese, körperliche Untersuchungen und gegebenenfalls Labortests umfassen.

Beratung und Aufklärung: Der Patient wird ausführlich über den geplanten Eingriff, die Risiken und die Verfahren der Vollnarkose informiert. Der Zahnarzt und der Anästhesist beantworten alle Fragen des Patienten und klären mögliche Bedenken.

Vorbereitung: Vor dem Eingriff muss der Patient möglicherweise nüchtern sein, um das Risiko von Aspiration (Eindringen von Mageninhalt in die Lunge) während der Narkose zu minimieren. Dies bedeutet normalerweise, dass der Patient für eine bestimmte Zeit vor dem Eingriff nichts essen oder trinken darf.

Einleitung der Narkose: Sobald der Patient vorbereitet ist, wird die Narkose eingeleitet. Dies erfolgt normalerweise durch intravenöse Injektion eines Narkosemittels. Der Anästhesist überwacht während des gesamten Eingriffs die Vitalfunktionen des Patienten, einschließlich Herzfrequenz, Blutdruck und Sauerstoffsättigung.

Durchführung des zahnärztlichen Eingriffs: Während der Patient in Vollnarkose ist, führt der Zahnarzt den geplanten zahnärztlichen Eingriff durch. Dies kann von der Extraktion eines Zahns bis zur umfassenden Sanierung oder Implantation reichen.

Erwachen und Erholung: Nach Abschluss des Eingriffs wird die Narkose abgesetzt und der Patient erwacht langsam aus dem Narkosezustand. Der Patient wird dann in den Aufwachraum verlegt, wo er weiter überwacht wird, bis er vollständig wach und stabil ist.

Entlassung und Nachsorge: Sobald der Patient ausreichend wach und stabil ist, wird er entlassen. Es ist wichtig, dass der Patient sich von einem verantwortungsvollen Begleiter nach Hause bringen lässt, da die Wirkung der Narkose noch einige Zeit anhalten kann. Der Zahnarzt oder Anästhesist wird dem Patienten auch Anweisungen für die Nachsorge geben und möglicherweise eine Nachuntersuchung planen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vollnarkose beim Zahnarzt mit gewissen Risiken verbunden ist, und sie sollte daher nur in spezifischen Fällen und unter geeigneten Bedingungen durchgeführt werden.

Wird eine Vollnarkose beim Zahnarzt von der Krankenkasse übernommen?

Die Übernahme der Kosten für eine Vollnarkose beim Zahnarzt durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum einen davon, wo und wie Sie versichert sind und zum anderen der medizinische Grund für die Notwendigkeit der Vollnarkose.

In vielen Fällen wird eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht von den Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, wie z. B. bei Kindern mit schweren Entwicklungsstörungen, Patienten mit bestimmten Behinderungen, bei denen eine Behandlung im wachen Zustand nicht möglich ist, oder bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen, bei denen eine Vollnarkose aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Wenn die Vollnarkose aus reinen Komfortgründen oder aufgrund von Angst vor dem Zahnarzt gewünscht wird, werden die Kosten normalerweise nicht von der Krankenkasse übernommen. In solchen Fällen müssten Sie die Kosten möglicherweise selbst tragen.